Auch für Radfahrer höhere Bußgelder ab Februar 2009
Ab dem 1. Februar
2009 müssen sich Radfahrer, die gegen Verkehrsregeln verstoßen, auf erhöhte
Bußgelder gefasst machen. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club
(ADFC) hin. Die Änderungen im Bußgeldkatalog und im Straßenverkehrsgesetz zielen
in erster Linie auf Kraftfahrer, die durch Rasen, Drängeln und Alkohol- oder
Drogenkonsum auffallen. Auch bleiben die Verwarnungsgelder (bis 35 Euro)
unverändert; dazu gehören die meisten Verstöße im Fahrradverkehr. Indirekt sind
aber auch Radfahrer von den gestiegenen Bußgeldern betroffen: Für
Verkehrsvergehen mit dem Fahrrad, die nicht ausdrücklich im Bußgeldkatalog
aufgeführt sind, wird der halbe Regelsatz verhängt.
Das wirkt sich
besonders beim Missachten roter Ampeln aus. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn:
Die Bußgelder für Rotlichtverstöße betrugen bisher für motorisierte
Verkehrsteilnehmer 50 bis 200 Euro und wurden differenziert auf 90 bis 360 Euro
angehoben. Für Radfahrer sind die Beträge zu halbieren. Radfahrer, die beim
Überfahren einer roten Ampel ertappt werden, müssen wie bei allen Bußgeldern ab
40 Euro mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Eintrag blieb ihnen bisher
erspart, wenn die Polizei die Dauer des roten Signals von mehr als einer Sekunde
nicht sicher nachweisen konnte.
Auch Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen
und fehlende Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer kann Radfahrern nun
Punkte bringen, da das Bußgeld für Kraftfahrer auf 80 Euro angehoben wurde. Am
teuersten ist das Umfahren geschlossener Bahnschranken: Statt 225 kostet es für
Radfahrer jetzt 350 Euro, hinzu kommen vier Punkte. Der Verordnungsgeber
begründet das damit, dass diese Ordnungswidrigkeit kaum anders als vorsätzlich
begangen werden kann.
Der ADFC empfiehlt Radfahrern, Bußgeldbescheide
generell sorgfältig zu prüfen und bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit Einspruch
einzulegen. Huhn: Es kommt immer wieder vor, dass die Bußgeldstelle bei
Rotlichtverstößen versehentlich den vollen Bußgeldsatz für Kraftfahrer anwendet
und drei oder vier Punkte im Verkehrszentralregister eintragen lassen
will.